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Zum 1. Todestag von Aamir Ageeb


LH 588 - Hörbildpräsentation
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt ein
Diskussionsveranstaltung "Abu Ghraib lässt grüßen"
Empfehlungen des UN-Anti-Folter-Auschusses an die Bundesregierung in Berlin diskutiert
Neuer Prozess gegen BGS-Beamte nach Tod von Ageeb
PRO ASYL erstattet Strafanzeige gegen vier BGS-Beamte
Aktionsbündnis erstattet Anzeige gegen Kapitän
„Fahrlässige Tötung durch Unterlassen“
Die Fesselung von Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung
ai: Prozessbeginn im Fall Aamir Ageeb
Tod bei Abschiebung
BGS-Beamte im Fall Aamir Ageeb wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Prozess gegen BGS-Beamte beginnt am 02.02.2004
Kampagne gegen Abschiebungen Abschiebehaft und Abschiebelager
Dritter Todestag des bei einer Abschiebung ums Leben gekommenen Sudanesen Aamir Ageeb
Fesselungen bei Abschiebungen
Untersuchungsbericht der Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Aamir Ageebs Tod
Neue Erkenntnisse zum Abschiebetod des Aamir Ageeb
Informationspolitik der Bundesregierung zum Todesfall von Aamir Ageeb
Abschiebepraxis bei Suizidgefahr
Trug das Land Baden-Württemberg Mitverantwortung am Tod des abgeschobenen Sudanesen?
Rückführungen werden wieder aufgenommen
Bundesinnenministerium: Bericht über den Tod von Aamir Ageeb
Schily: Erlaß bleibt vorerst bestehen
Abschiebestop für Aufklärung nicht nötig
Menschenrechte beginnen zu Hause!
Stellungnahme zum Gerichtsmedizinischen Gutachten
Rechtsmedizinisches Institut Uni München: Obduktionsbericht
ai: Jahresbericht Deutschland 2003
ai: Jahresbericht Deutschland 2002
ai: Jahresbericht Deutschland 2001
ai: Jahresbericht Deutschland 2000
ai: Jahresbericht Deutschland 1999
ai: Jahresbericht Sudan 2002
ai: Jahresbericht Sudan 2001
ai: ai: Jahresbericht Sudan 2000
ai: Jahresbericht Sudan 1999
Der Fall Aamir Ageeb
Ärzte als Abschiebehelfer?
Sudanese bei Abschiebung umgekommen
Death of Sudanese Asylum-seeker
Concerns in Europe - Germany
Zur ewigen Ruhe gefesselt
Tod des Sudanesen Aamir Ageeb
Hilfsmittel zur Durchführung von Abschiebungen unter Zwang
Online-Demonstration
Vereinigung Cockpit: Abschiebungen
Redebeitrag im Namen der Studentlnnenschaft der KSFH München zum 1. Todestag
Gedenken an Aamir Ageeb am 28.5.2000 in München
Rede zur Gedenkveranstaltung am 28.5.2000 in München
Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
DeportationClass Stop!
Staub-Bernasconi: Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Interreligiöse Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Rückführungen auf dem Luftweg
Zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Erklärung des Fachbereichsrats zum Tod von Aamir Ageeb
Abschiebung: Klare Verantwortung herstellen
Rede bei der Demonstration in Hamburg
Wir trauern um Aamir Ageeb!!!
Wir trauern um Aamir Mohamed Ageeb!
Der Abschiebetod von Aamir Ageeb hätte vermieden werden können
Resolution der StudentInnen der KSFH München

Zum 1. Todestag von Aamir Ageeb

Magazin "wissen.ist.macht!" 3. Jahrgang, Nummer 15, 3/2000

Zum 1. Todestag von Aamir Ageeb

München 31.05.99 - Außerordentliche Vollversammlung der Studierenden der KSFH München. Thema: "Aamir Ageeb"

200 StudentInnen sind entsetzt über den Tod des sudanesischen Flüchtlings während seiner Abschiebung. Spontan wurde eine Resolution verabschiedet und anschließend nahmen einige an einer Demonstration mit dem Thema "Trauer und Wut über den gewaltsamen Tod von Aamir Ageeb" teil. Damals waren wir entrüstet, was ist seitdem passiert?

Das Leben und Sterben des Aamir Ageeb

Nach diesem Vorfall erschienen verschiedene Berichte in allen möglichen Zeitungen. Daraus läßt sich die Geschichte des Aamir Ageeb kurz zusammenfassen:

Er wurde am 3.August 1968 in Khartum/Sudan geboren. Was ihm bis zu seiner Flucht 1994 nach Deutschland widerfahren ist, wissen wir nicht, aber Ihr könnt Eure eigenen Schlüsse aus dem Kasten: "Die Situation im Sudan" ziehen. Aamir Ageeb war 1994 in die BRD eingereist, wo er Asyl beantragte. Einer seiner Brüder war im Bürgerkrieg im Sudan gefallen, ein anderer war politischer Gefangener im Sudan. Trotzdem wurde sein Antrag im August 1995 abgelehnt. Er klagte dagegen. Bald lernte er eine Frau kennen, die er heiratete. Er zog seine Klage zurück und bekam eine gültige Aufenthaltserlaubnis bis 19.4.1999. Ageeb, der unter anderem fließend Arabisch, Deutsch und Türkisch sprach, ging oft in die Moschee und war aktiv am Sozialleben der arabischen sowie der türkischen Gemeinde in Hamburg beteiligt.

Als die Ehe auseinander ging, wurde Ageebs Aufenthaltserlaubnis mit Verfügung vom 28.4.1998 bis zum 4.6.1998 befristet. Ageeb ließ Widerspruch gegen diese Verfügung einlegen. Getreu dem in Deutschland geltenden rechtsstaatlichen Prinzip, daß die Aufenthaltserlaubnis vom 19.4.1999 solange gültig ist, bis der Widerspruch gegen die Verfügung bearbeitet ist, ging er davon aus, daß er sich zumindest bis zum 19.4 zurecht in der BRD aufhielt. Dies wurde durch zwei polizeiliche Überprüfungen in ausländer- und melderechtlicher Hinsicht bestätigt, die nach Ablauf der Verfügung in Wedel stattfanden. Er hatte auch nach Auskunft des Anwalts kein weiteres Schreiben von der Ausländerbehörde erhalten.

Ageeb war sich so sicher, daß sein Aufenthalt in Deutschland rechtens war, daß er sich bei der Polizei in Karlsruhe meldete. Jemand hatte seine Jacke gestohlen und Ageeb wollte Anzeige erstatten. Statt ihm zu helfen, brachte ihn die Polizei in Abschiebehaft. (Quelle: ai-journal 11/99)

Am 28.05.1999, eine Woche vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis, sollte er mit dem Linienflug LH 558 Frankfurt - Kairo abgeschoben werden. Laut Spiegel online vom 30.5.1999 soll Aamir Ageeb sich heftig gegen seine Abschiebung gewehrt haben. Daraufhin setzten ihm die Bundesgrenzschutzbeamten während des Starts eine Motorradhelm auf, fesselten ihn und drückten seine Kopf herunter. Als sie ihn nach dem abheben wieder aufrichteten, war der Mann nach offizieller Darstellung leblos und konnte auch von drei Ärzten an Bord nicht wiederbelebt werden.

Obduktionsbericht(e)?

Noch an seinem Todestag wurde die gerichtsmedizinische Untersuchung von Ageebs Leiche durchgeführt. Es dauerte fast zwei Monate bis der Bericht Rechtsanwalt Kornblum vorlag. Herr Kornblum war vor Ageebs Abschiebung für ihn zuständig und wird im Namen der Familie des Toten als Nebenkläger im Verfahren gegen die BGS-Beamten auftreten. Laut diesem Obduktionsbericht könne die Todesursache nicht eindeutig geklärt werden.

Wenn die Todesursache eines Menschen nicht eindeutig geklärt ist, wird ein Nachuntersuchungstermin festgesetzt. Bei diesem wollte die sudanesische Botschaft dabeisein, die Staatsanwaltschaft wollte damit nichts zu tun haben. Nach langem Zögern willigte sie ein. Plötzlich aber wurde alles noch mal anders behauptet: Die Todesursache sei doch klar, eine zweite Obduktion sei nicht notwendig. Laut Staatsanwaltschaft ist die Todesursache "Erstickungstod durch massive Einwirkung von Gewalt."

Erst drei Wochen nach der Leichenüberführung in den Sudan trifft der Obduktionsbericht und das Protokoll bei Rechtsanwalt Kornblum ein. Unverändert mit Datum 31.5.1999. - "Eine anatomisch eindeutig nachweisbare Todesursache konnte bei der Obduktion der Leiche des Herrn Ageeb Aamir nicht festgestellt werden". -?!-

Das Bild in der Presse

Bereits wenige Tage nach dem Tod von Aamir Ageeb erklärte die Staatsanwaltschaft Landshut, "daß Aamir Ageeb als gewalttätig bekannt gewesen sei" (TAZ, 31.5.1999). Weitere Pressebericht führten das näher aus: "In Sicherheitskreisen hieß es, der Sudanese sie vorbestraft gewesen ... der Mann sei gewaltbereit und renitent gewesen" (Frankfurter Rundschau, 30.5.1999); "In Sicherheitskreisen hieß es der Sudanese sei wegen Nötigung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung auf sexueller Basis vorbestraft gewesen" (Spiegel online, 30.5.1999). "Der nach der Ablehnung seines Asylantrags untergetauchte Ageeb wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl gesucht" (TAZ, 31.5.1999) usw. usw.

Woher all diese Vorwürfe stammen, läßt sich nur schwer nachvollziehen, da Ageebs Vorstrafenregister aufgrund dem (immer noch!) laufenden Ermittlungsverfahren gegen die BGS-Beamten unter Verschluß ist. Die meisten Vorwürfe scheinen jedoch haltlos zu sein. So teilte der Oberstaatsanwalt Schlie von der zuständigen Staatsanwaltschaft Itzehoe am 26. August 1999 mit, daß "drei Verfahren gegen Ageeb anhängig [waren], wegen Hausfriedensbruch (1997), Diebstahls (1998) und Erschleichung von Leistungen sprich Schwarzfahren in der U-Bahn (1998), die sämtlich wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden. Von irgendwelchen sexuellen Vergehen ist nicht die Rede." (ai-journal, Heft 11, November 1999). Auch Ageebs Freunde sind laut ai-journal bestürzt über all diese Vorwürfe, da niemandem aus seinem persönlichen Umfeld etwas über diese Straftaten bekannt war.

Um die Vorwürfe zu entkräften hat Ageebs Rechtsanwalt laut ai-journal die Staatsanwaltschaft Frankfurt mehrmals um die Freigabe des Strafregisters gebeten, was diese konsequent verweigert. Jerry Hodges, der Betreuer des Falls vom AK Asyl e.V. Hamburg, kommt zu dem Schluß:

Er war ein wegen Nötigung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung auf sexueller Basis vorbestrafter, in Karlsruhe wegen Körperverletzung und Diebstahl noch gesuchter und in Itzehoe wegen sexueller Beleidigung einer Minderjährigen sowie versuchter Vergewaltigung, da unauffindbar, nicht mehr gesuchter renitenter, untergetauchter, gewaltbereiter afrikanischer Mann. Nach zweimonatiger Forschung blieb von allen Vorwürfen nur eins hängen; Ageeb war ein afrikanischer Mann. (ai-journal, s.o.)

Folgen aus dem Bild der Presse

All diese Vorwürfe haben fatale Folgen. Dazu zitieren wir einen Artikel von Corinna Edmunds in der SZ vom 7.6.1999:

Allerdings, sagt BGS-Mann Müller, seien es seltener abgelehnte Asylbewerber, die sich wehrten, sondern ausgewiesene ausländische Straftäter. Seinen Kollegen war Ageeb, verurteilt unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Diebstahl, als gewaltbereit angekündigt worden. "Man kann austicken im Kopf, wenn man die Strafregister sieht, da steigt meine Bereitschaft, an Abschiebungen mitzuwirken." Möglicherweise auch jene härter anzugreifen? "Die Gefühle sind da, die kann man nicht abschalten", sagt Müller. "Wenn sich einer wehrt mit aller Gewalt, da geht es knallhart zu", sagt Steinke, beim zweiten Mail ist man nicht mehr so empfindlich." Körperliche und unverhältnismäßige Übergriffe der Kollegen will keiner der vier BGS-Leute ausschließen. Auch der stellvertretende Amtsleiter nicht. "Wir sind nur Menschen" sagt er, "ich kann nicht verhehlen, daß ich in einer solchen Situation eine Fehlereinschätzung vornehmen kann."

Aus diesen Aussagen der BGS-Beamte geht hervor, daß sie, wenn sie einen Abschiebehäftling als gewaltbereit angekündigt bekommen, selbst vor Gewalt nicht zurückschrecken. "Schon morgen, sagen sie, kann es wieder einen Toten geben." (SZ, 7.6.1999)

Nicht nur BGS-Beamte rechtfertigen damit die Kompromißlosigkeit ihres Handelns. Auch die Öffentlichkeit nutzt dieses erregte Bild eines kriminellen, gewaltbereiten Abschiebehäftlings, um ein hartes Durchgreifen der BGS-Beamte bei den Abschiebungen, inklusive der möglichen Todesfolge, zu rechtfertigen und zu entschuldigen.

Der Sudan

"Der bei seiner Abschiebung gestorbene Sudanese hatte nach Darstellung seines Anwalts, panische Angst vor der Rückkehr ins sein Heimatland. Ein Bruder sitze als politischer Gefangener in Haft, ein anderer sei im Bürgerkrieg gefallen ..." (SZ, 1.6.1999)

Fläche: 2 505 813 km²
Hauptstadt: Khartum
Verwaltungsgliederung: 26 (Bundes-) Staaten
Amtssprache: Arabisch
Staatsform: Islamische Republik mit Präsidialregime
Einwohner: (1995) 28,1 Millionen aus über 50 ethnischen Gruppen und Sprachen zusammengesetzt. Im Norden leben hauptsächlich islamische Südaraber, im Süden teils animistische, teils christliche Südsudanesen, Nubier und Kuschiten. Im Gebiet Khartum und der Zentralregion leben ca. 30% der Bevölkerung auf nur 6,5% der Gesamtfläche. Die Analphabetenquote liegt bei 73%.
Lage: im nördlichen Afrika zwischen der Sahara im Norden, tropischen Regenwald im Süden, dem äthiopischen Hochland im Westen und im Osten verschiedene Becken. Grenzen mit Libyen, Ägypten, Eritrea, Äthiopien, Kenia, Uganda, Dem. Rep. Kongo (Zaire), Zentral Afrikanischer Republik und Tschad. (Meyers großes Taschenlexikon 1999)

Zum neunten Jahrestag des Militärputsches wurde in der Republik Sudan im Juni 1999 eine neue Verfassung verkündet. "Dem war ein weithin als manipuliert betrachtetes Referendum vorausgegangen, von dem der Wahlausschuß behauptete, es hätten sich 91,9% der Bevölkerung daran beteiligt, während andere Beobachter von einer geringen Wahlbeteiligung sprachen." (amnesty international Jahresbericht 1999 Sudan (Republik))

Im Sudan herrscht Bürgerkrieg, 4,5 Millionen Menschen waren Ende 1999 innerhalb des Sudans auf der Flucht. Der Bürgerkrieg geht einher mit Vertreibungen, Kampfhandlungen und Hungersnöten. Im Osten verkündete die Regierung im September eine allgemeine Mobilmachung, die unter der Vermittlung der Nachbarstaaten im Mai und August zustandegekommenen Friedensgespräche wurden jeweils ohne Ergebnis vertagt.

Im Januar kamen 600 Menschen bei einem von der Armee und anderen Kräften geführten Vergeltungsschlag gegen die Zivilbevölkerung ums Leben, unter ihnen Vertreter staatlicher Organe und Flüchtlinge.

Seit Jahren finden zahlreiche Menschenrechtsverletzungen statt. Anfang des Jahres erklärten UN-Sonderberichterstatter und UN-Menschenrechtskommission erneut ihre Besorgnis über die fortdauernden schweren Menschenrechtsverletzungen im Sudan.

Der ai-Jahresbericht 1999 berichtet von:

  • Entführungen
  • Vertreibungen
  • Folter und Mißhandlungen
  • Extralegalen Hinrichtungen
  • Grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Strafen
  • Inhaftierung ohne Anklageerhebung
  • Prozesse ohne Rechtsbeistand oder mit Ausschluß von Rechtsmitteln
  • Sklaverei
  • Massenverhaftungen Oppositioneller

Warum schreiben wir das?

Wir denken, ein Kommentar erübrigt sich. Statt dessen wollen wir am Sonntag, den 28. Mai 2000, dem ersten Todestag von Aamir Ageeb, eine Trauerfeier organisieren. Zu Beginn soll ein religionsübergreifender Trauergottesdienst, danach ein Trauerzug stattfinden, der mit einer Kranzniederlegung vor dem Innenministerium endet. Wer uns bei der Organisation unterstützen will, find sich bitte am 13. April 2000 um 12.00 Uhr im StuPa-Zimmer ein. Weitere Infos unter http://www.aamir-ageeb.de.vu oder bei Flo unter 0177/577 6696.

 

Impressum: StudentInnenvertretung der KSFH München
AK wissen.ist.macht!
V.i.S.d.P: Alexander Thal, Andrea Dischler, Bettina Keukenschrijver, Christine Reiz, Florian Dotzler, Jessica Lachenmaier, Michael Richter, Robert Lehmann, Ursula Unterkofler
Preysingstr. 83, 81667 München