Magazin "wissen.ist.macht!"
3. Jahrgang, Nummer 15, 3/2000
Zum
1. Todestag von Aamir Ageeb
München
31.05.99 - Außerordentliche Vollversammlung der Studierenden der KSFH München.
Thema: "Aamir Ageeb"
200 StudentInnen
sind entsetzt über den Tod des sudanesischen Flüchtlings während seiner Abschiebung.
Spontan wurde eine Resolution verabschiedet und anschließend nahmen einige
an einer Demonstration mit dem Thema "Trauer und Wut über den gewaltsamen
Tod von Aamir Ageeb" teil. Damals waren wir entrüstet, was ist seitdem passiert?
Das Leben
und Sterben des Aamir Ageeb
Nach diesem
Vorfall erschienen verschiedene Berichte in allen möglichen Zeitungen. Daraus
läßt sich die Geschichte des Aamir Ageeb kurz zusammenfassen:
Er wurde
am 3.August 1968 in Khartum/Sudan geboren. Was ihm bis zu seiner Flucht 1994
nach Deutschland widerfahren ist, wissen wir nicht, aber Ihr könnt Eure eigenen
Schlüsse aus dem Kasten: "Die Situation im Sudan" ziehen. Aamir Ageeb war
1994 in die BRD eingereist, wo er Asyl beantragte. Einer seiner Brüder war
im Bürgerkrieg im Sudan gefallen, ein anderer war politischer Gefangener im
Sudan. Trotzdem wurde sein Antrag im August 1995 abgelehnt. Er klagte dagegen.
Bald lernte er eine Frau kennen, die er heiratete. Er zog seine Klage zurück
und bekam eine gültige Aufenthaltserlaubnis bis 19.4.1999. Ageeb, der unter
anderem fließend Arabisch, Deutsch und Türkisch sprach, ging oft in die Moschee
und war aktiv am Sozialleben der arabischen sowie der türkischen Gemeinde
in Hamburg beteiligt.
Als die
Ehe auseinander ging, wurde Ageebs Aufenthaltserlaubnis mit Verfügung vom
28.4.1998 bis zum 4.6.1998 befristet. Ageeb ließ Widerspruch gegen diese Verfügung
einlegen. Getreu dem in Deutschland geltenden rechtsstaatlichen Prinzip, daß
die Aufenthaltserlaubnis vom 19.4.1999 solange gültig ist, bis der Widerspruch
gegen die Verfügung bearbeitet ist, ging er davon aus, daß er sich zumindest
bis zum 19.4 zurecht in der BRD aufhielt. Dies wurde durch zwei polizeiliche
Überprüfungen in ausländer- und melderechtlicher Hinsicht bestätigt, die nach
Ablauf der Verfügung in Wedel stattfanden. Er hatte auch nach Auskunft des
Anwalts kein weiteres Schreiben von der Ausländerbehörde erhalten.
Ageeb war
sich so sicher, daß sein Aufenthalt in Deutschland rechtens war, daß er sich
bei der Polizei in Karlsruhe meldete. Jemand hatte seine Jacke gestohlen und
Ageeb wollte Anzeige erstatten. Statt ihm zu helfen, brachte ihn die Polizei
in Abschiebehaft. (Quelle: ai-journal 11/99)
Am 28.05.1999,
eine Woche vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis, sollte er mit dem Linienflug
LH 558 Frankfurt - Kairo abgeschoben werden. Laut Spiegel online vom 30.5.1999
soll Aamir Ageeb sich heftig gegen seine Abschiebung gewehrt haben. Daraufhin
setzten ihm die Bundesgrenzschutzbeamten während des Starts eine Motorradhelm
auf, fesselten ihn und drückten seine Kopf herunter. Als sie ihn nach dem
abheben wieder aufrichteten, war der Mann nach offizieller Darstellung leblos
und konnte auch von drei Ärzten an Bord nicht wiederbelebt werden.
Obduktionsbericht(e)?
Noch an seinem
Todestag wurde die gerichtsmedizinische Untersuchung von Ageebs Leiche durchgeführt.
Es dauerte fast zwei Monate bis der Bericht Rechtsanwalt Kornblum vorlag.
Herr Kornblum war vor Ageebs Abschiebung für ihn zuständig und wird im Namen
der Familie des Toten als Nebenkläger im Verfahren gegen die BGS-Beamten auftreten.
Laut diesem Obduktionsbericht könne die Todesursache nicht eindeutig geklärt
werden.
Wenn die
Todesursache eines Menschen nicht eindeutig geklärt ist, wird ein Nachuntersuchungstermin
festgesetzt. Bei diesem wollte die sudanesische Botschaft dabeisein, die Staatsanwaltschaft
wollte damit nichts zu tun haben. Nach langem Zögern willigte sie ein. Plötzlich
aber wurde alles noch mal anders behauptet: Die Todesursache sei doch klar,
eine zweite Obduktion sei nicht notwendig. Laut Staatsanwaltschaft ist die
Todesursache "Erstickungstod durch massive Einwirkung von Gewalt."
Erst drei
Wochen nach der Leichenüberführung in den Sudan trifft der Obduktionsbericht
und das Protokoll bei Rechtsanwalt Kornblum ein. Unverändert mit Datum 31.5.1999.
- "Eine anatomisch eindeutig nachweisbare Todesursache konnte bei der Obduktion
der Leiche des Herrn Ageeb Aamir nicht festgestellt werden". -?!-
Das
Bild in der Presse
Bereits wenige
Tage nach dem Tod von Aamir Ageeb erklärte die Staatsanwaltschaft Landshut,
"daß Aamir Ageeb als gewalttätig bekannt gewesen sei" (TAZ, 31.5.1999). Weitere
Pressebericht führten das näher aus: "In Sicherheitskreisen hieß es, der Sudanese
sie vorbestraft gewesen ... der Mann sei gewaltbereit und renitent gewesen"
(Frankfurter Rundschau, 30.5.1999); "In Sicherheitskreisen hieß es der Sudanese
sei wegen Nötigung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung
und Beleidigung auf sexueller Basis vorbestraft gewesen" (Spiegel online,
30.5.1999). "Der nach der Ablehnung seines Asylantrags untergetauchte Ageeb
wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl gesucht" (TAZ, 31.5.1999)
usw. usw.
Woher all
diese Vorwürfe stammen, läßt sich nur schwer nachvollziehen, da Ageebs Vorstrafenregister
aufgrund dem (immer noch!) laufenden Ermittlungsverfahren gegen die BGS-Beamten
unter Verschluß ist. Die meisten Vorwürfe scheinen jedoch haltlos zu sein.
So teilte der Oberstaatsanwalt Schlie von der zuständigen Staatsanwaltschaft
Itzehoe am 26. August 1999 mit, daß "drei Verfahren gegen Ageeb anhängig [waren],
wegen Hausfriedensbruch (1997), Diebstahls (1998) und Erschleichung von Leistungen
sprich Schwarzfahren in der U-Bahn (1998), die sämtlich wegen Geringfügigkeit
eingestellt wurden. Von irgendwelchen sexuellen Vergehen ist nicht die Rede."
(ai-journal, Heft 11, November 1999). Auch Ageebs Freunde sind laut ai-journal
bestürzt über all diese Vorwürfe, da niemandem aus seinem persönlichen Umfeld
etwas über diese Straftaten bekannt war.
Um die Vorwürfe
zu entkräften hat Ageebs Rechtsanwalt laut ai-journal die Staatsanwaltschaft
Frankfurt mehrmals um die Freigabe des Strafregisters gebeten, was diese konsequent
verweigert. Jerry Hodges, der Betreuer des Falls vom AK Asyl e.V. Hamburg,
kommt zu dem Schluß:
Aus diesen
Aussagen der BGS-Beamte geht hervor, daß sie, wenn sie einen Abschiebehäftling
als gewaltbereit angekündigt bekommen, selbst vor Gewalt nicht zurückschrecken.
"Schon morgen, sagen sie, kann es wieder einen Toten geben." (SZ, 7.6.1999)
Nicht nur
BGS-Beamte rechtfertigen damit die Kompromißlosigkeit ihres Handelns. Auch
die Öffentlichkeit nutzt dieses erregte Bild eines kriminellen, gewaltbereiten
Abschiebehäftlings, um ein hartes Durchgreifen der BGS-Beamte bei den Abschiebungen,
inklusive der möglichen Todesfolge, zu rechtfertigen und zu entschuldigen.
Der Sudan
Fläche:
2 505 813 km²
Hauptstadt: Khartum
Verwaltungsgliederung: 26 (Bundes-) Staaten
Amtssprache: Arabisch
Staatsform: Islamische Republik mit Präsidialregime
Einwohner: (1995) 28,1 Millionen aus über 50 ethnischen Gruppen und
Sprachen zusammengesetzt. Im Norden leben hauptsächlich islamische Südaraber,
im Süden teils animistische, teils christliche Südsudanesen, Nubier und Kuschiten.
Im Gebiet Khartum und der Zentralregion leben ca. 30% der Bevölkerung auf
nur 6,5% der Gesamtfläche. Die Analphabetenquote liegt bei 73%.
Lage: im nördlichen Afrika zwischen der Sahara im Norden, tropischen
Regenwald im Süden, dem äthiopischen Hochland im Westen und im Osten verschiedene
Becken. Grenzen mit Libyen, Ägypten, Eritrea, Äthiopien, Kenia, Uganda, Dem.
Rep. Kongo (Zaire), Zentral Afrikanischer Republik und Tschad. (Meyers großes
Taschenlexikon 1999)
Zum neunten
Jahrestag des Militärputsches wurde in der Republik Sudan im Juni 1999 eine
neue Verfassung verkündet. "Dem war ein weithin als manipuliert betrachtetes
Referendum vorausgegangen, von dem der Wahlausschuß behauptete, es hätten
sich 91,9% der Bevölkerung daran beteiligt, während andere Beobachter von
einer geringen Wahlbeteiligung sprachen." (amnesty international Jahresbericht
1999 Sudan (Republik))
Im Sudan
herrscht Bürgerkrieg, 4,5 Millionen Menschen waren Ende 1999 innerhalb des
Sudans auf der Flucht. Der Bürgerkrieg geht einher mit Vertreibungen, Kampfhandlungen
und Hungersnöten. Im Osten verkündete die Regierung im September eine allgemeine
Mobilmachung, die unter der Vermittlung der Nachbarstaaten im Mai und August
zustandegekommenen Friedensgespräche wurden jeweils ohne Ergebnis vertagt.
Im Januar
kamen 600 Menschen bei einem von der Armee und anderen Kräften geführten Vergeltungsschlag
gegen die Zivilbevölkerung ums Leben, unter ihnen Vertreter staatlicher Organe
und Flüchtlinge.
Seit Jahren
finden zahlreiche Menschenrechtsverletzungen statt. Anfang des Jahres erklärten
UN-Sonderberichterstatter und UN-Menschenrechtskommission erneut ihre Besorgnis
über die fortdauernden schweren Menschenrechtsverletzungen im Sudan.
Der ai-Jahresbericht
1999 berichtet von:
Warum schreiben
wir das?
Wir denken,
ein Kommentar erübrigt sich. Statt dessen wollen wir am Sonntag, den 28. Mai
2000, dem ersten Todestag von Aamir Ageeb, eine Trauerfeier organisieren.
Zu Beginn soll ein religionsübergreifender Trauergottesdienst, danach ein
Trauerzug stattfinden, der mit einer Kranzniederlegung vor dem Innenministerium
endet. Wer uns bei der Organisation unterstützen will, find sich bitte am
13. April 2000 um 12.00 Uhr im StuPa-Zimmer ein. Weitere Infos unter http://www.aamir-ageeb.de.vu
oder bei Flo unter 0177/577 6696.
Impressum:
StudentInnenvertretung der KSFH München
AK wissen.ist.macht!
V.i.S.d.P: Alexander Thal, Andrea Dischler, Bettina Keukenschrijver, Christine
Reiz, Florian Dotzler, Jessica Lachenmaier, Michael Richter, Robert Lehmann,
Ursula Unterkofler
Preysingstr. 83, 81667 München